Akten- und Datenträgervernichtung
Akten- und Datenträgervernichtung
Die Entsorgung von Akten und Datenträgern findet in datenschutzgesicherten und videoüberwachten Vernichtungsanlagen statt. Schreddern und Verpressen erfolgt in einem Vorgang (Sicherheitsstufe 3 nach DIN 32757). Vorsortieren der Unterlagen, Entfernen von Büroklammern, Tennung von Ordnern oder Papierqualitäten sind nicht erforderlich.
Elektronische Datenträger werden unter Einsatz eines speziellen Schneidgranulators (Sicherheitsstufe 3) vernichtet. Rückinformationen sind völlig ausgeschlossen.
Datenschutzmaterial wird ungesichtet und unsortiert unmittelbar der Schredderanlage zugeführt und dort rückinformationssicher vernichtet. Dieses halten wir für eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherung des Datenschutzes.
Definition von Akten:
Akten aus Papier, Karteikarten, Kontoauszüge, Journale, Zeichnungen, Protokolle, Bücher, usw.
Definition von Datenträgern:
Mirkofilme, Disketten, CD-Rom, Filme, Farbbänder, Scheckkarten, Röntgenbilder, Radarfilme, Karbonbilder und -bänder, Bänder, usw.
Weitere Informationen erhalten bei unserem Partner:ad-acta Datenschutz & Recycling GmbH
Hüttenweg 8, 35398 Gießen
www.ad-acta.de