Schießanlagen-Sanierung
Sanierung von Schießanlagen im gesamten Bundesgebiet. Entsorgung und Erneuerung der Geschoßfangsande. Ausbau, Abtransport und Entsorgung der Holzausfachungen.
Mit unseren Spezialfahrzeugen sanieren wir im gesamten Bundesgebiet Schießanlagen.
Als Dienstleister im Bereich Sandaustausch in Standort-Schießanlagen und Raumschießanlagen setzen wir auf unser hoch spezialisiertes Fachpersonal und unsere moderne Flotte von Spezialfahrzeugen. Der Sandaustausch inklusive Sanierung der Geschossfänge und Verwertung der Geschossfangsande ist seit 25 Jahren eines unserer Spezialgebiete. Unsere Tätigkeiten in diesem Bereich umfassen das gesamte Bundesgebiet. Instandhaltung und Sanierung von Bundeswehr- Schießanlagen bieten wir aus einer Hand. Die Sanierung der Geschossfänge erfolgt nach den baufachlichen Richtlinien der Bundeswehr: BFR 9430 Standortschießanlagen – Sammelschießanlagen.
So gehen wir vor:
- Belasteter Geschossfangsand wird mittels Vacu-Luftförderanlage aus dem Sandfang der Schießanlage staubfrei in von uns zur Verfügung gestellte Absetzcontainer gefördert.
- Die Transporte werden von unseren Fahrzeugen nach den gesetzlichen Bestimmungen (Transportgenehmigung nach § 49 Abs. 1 KrW., AbfG) durchgeführt.
- Die Verwertung der mit Schwermetallen (Blei/Kupfer) belasteten Sande erfolgt in Bleihütten oder in dafür zugelassenen Sonderabfalldeponien.
- Ausbau, Abtransport und Entsorgung der Holzausfachung werden entsprechend der Belastung vorgenommen.
- Lieferung und Einbau der kompletten neuen Holzausfachung nach der BFR einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten.
- Lieferung von gewaschenem Flusssand in den Körnungen 0 bis 4 mm.
- Staubfreier Einbau des Sandes durch Vacu-Luftförderanlage in den Sandfang.
- Alle für die ordnungsgemäße Verwertung der belasteten Sande und Hölzer nötigen elektronischen Nachweise und Begleitpapiere werden durch Kreiling erstellt
Alle Richtlinien werden eingehalten, Sicherheit steht an erster Stelle.
Die anfallenden Transporte werden nach den Richtlinien der Gefahrgutverordnung bzw. des Abfallgesetzes durchgeführt. Die eingesetzten Fahrzeuge sind entsprechend den Bestimmungen der GGVS/ADR ausgerüstet. Interne Gefahrgutbeauftragte überwachen die durchzuführenden Transporte und die Sicherheit der eingesetzten Fahrzeuge. Das Fahrpersonal wird regelmäßig intern und extern geschult.